Manchmal hat in Sachen Hatz4 auch das Jobcenter Recht. Wenn ein Hartz4 Empfänger eine Notlage selbst herbeiführt, muss er auch für die Folgen gerade stehen.

Im folgenden Fall hat eine Hatz4 Empfängerin monatelang 360 Euro für die Wohnkosten vom Jobcenter erhalten, diese aber für andere Dinge ausgegeben.

Es kam wie es kommen musste, die Frau erhielt von Ihrem Vermieter die Kündigung und oben drauf noch ein Räumungsurteil.

Die ALG2 Empfängerin hatte bereits eine neue Wohnung in Aussicht, die Miete war dort höher, der Vermieter wollte natürlich auch eine Kaution und schließlich wären da ja auch noch die Umzugskosten. All diese Kosten sollte das Jobcenter übernehmen.

Das Berliner Sozialgericht entschied, das Jobcenter braucht hier gar nichts übernehmen.

Denn wer selbst eine Notlage provoziert, kann nicht von der Gesellschaft verlangen, dass diese dafür gerade steht. (Az. S 125 AS 13747/07).

Inzwischen wurde diese Entscheidung auch vom Landessozialgericht bestätigt und ist rechtskräftig.



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