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Wer Arbeitslos und Krank ist, bekommt sein Geld bis zu 78 Wochen von seiner Krankenkasse.

Geklagt hatte ein bayrischer Arbeitsloser der wegen einer längeren Krankheit, Krankengeld statt des Arbeitslosengeldes bezog. In diesem Zeitraum lief die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld aus. Ab diesem Zeitpunkt zahlte die Krankenkasse kein Geld mehr. Die Krankenkasse argumentierte nun, Krankengeld ist nur eine Ersatzleistung für andere Bezüge die man wegen der Erkrankung nicht erhält. Wenn jemand also weder Lohn noch ALG erhält, dann gibt es auch nichts zu ersetzen.

Dieses konnte die Richter aber nicht beeindrucken, Sie befanden:

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus erkrankt, hat Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen 78 Wochen Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach den Bezügen die der Kranke vor seiner Krankschreibung erhielt. (Az B1 KR 12/07R)

Mit diesem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel können kranke Arbeitslose aufatmen. Denn der Anspruch auf Krankengeld läuft auch noch weiter, wenn der Anspruch auf ALG1 bereits erloschen ist.

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