Keine Grundrechte bei Hartz4
Im August 2007 entschied das Landessozialgericht in Bayern, dass ein Hartz4 Empfänger die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen muss, andernfalls sei die Einstellung der Leistungen rechtsmäßig. (LSG Bayern L 7 AS 190/07)
Nun kann man sich schon mit recht fragen, wenn Grundrechte nicht „schrankenlos“ gelten, wo ist diese „Schranke“, ab wo gilt das Grundrecht nicht mehr? Kann nun jeder Richter willkürlich entscheiden wo die Grundrechte außer Kraft gesetzt werden?
Das bayrische Gericht manifestiert mit dem Satz, „Grundrechte gelten nicht schrankenlos“ wer Hartz4 bekommt, ist Menschen zweiter Klasse. Man muss sich die Frage stellen, ob die Richter das Wesen eines Grundrechtes überhaupt verstanden haben. Es bildet die Grundlage des demokratischen Rechtsstaates und ist nicht der Willkür unterworfen.
Merkwürdig auch der Satz, „die Grundrechte sind entweder durch die Grundrechte selbst oder durch einfache gesetzliche Regelung beschränkt“.
Mit anderen Worten sagt das Gericht, dass die Grundrechte nach belieben durch einfache Gesetzgebungen eingeschränkt werden können, die Gültigkeit ist also nur insoweit aktuell, als es der jeweilig festgelegten Gesetzeslage entspricht.
Damit wäre das komplette Grundgesetz absurd und wertlos. Das würde bedeuten, alles Mögliche könne eingeschränkt werden, z.B. die Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung und vieles mehr.
Bis lang glaubte ich, das Grundgesetz der BRD gilt für alle in diesem Land lebenden Bürger ohne Ansehen der Person.
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