Nur Hartz4 als Einkommen, kein eigenes Konto und Schulden? Warum also nicht das Geld auf das Konto eines Bekannten oder Verwandten überweisen lassen? Das klingt clever, aber man sollte auch die eventuellen Folgen bedenken.

Sozialleistungen wie ALG2 können zwar nicht gepfändet werden, doch der Pfändungsschutz gilt nur, wenn das Geld auf ein eigenes Konto geht. Auf einem fremden Konto ist das ALG2 oder andere Sozialleistungen nicht mehr geschützt, dort kann der Kuckuckskleber gnadenlos zuschlagen. Diese Entscheidung traf jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 4 UH 540/05)

Geklagt hatte ein Sozialhilfeempfänger der sich sein ALG2 auf das Konto einer Bekannten überweisen ließ. Skurril an der Sache, auch bei dieser Bekannten hatte der Mann Schulden- und diese Bekannte war es auch, die dann mit der Pfändung zuschlug.

Da kann man nur sagen…..wer anderen eine Grube gräbt….. :-)

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Filed under: Recht

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