Kündigung wegen Beleidigung
Samstag, Januar 12th, 2008 at
16:23

Wer hat nicht schon mal in Gedanken seinen Chef oder Kollegen als Arschloch betitelt.
Solange man das nur in Gedanken tut, ist alles kein Problem. Wer es aber ausspricht, der kann wegen dieser Beleidigung gekündigt werden.
Als Beleidigung werden ehrverletzende Äußerungen bezeichnet, die negativ auf das Betriebsklima wirken. Ehrverletzungen in Form von Beleidigungen sind immer Einzelfallentscheidungen und hängen vom jeweiligen Umgangston im Betrieb ab. Auf dem Bau geht es rauer zu als im Büro.
Hier einige Urteile:
Wenn der Angestellte wiederholt seinen Chef den Stinkefinger zeigt, kann dieser den Angestellte nach vorhergehender Abmahnung fristlos kündigen. (AG Frankfurt/M Az.6Ca 11145/02)
Bezeichnet der Untergebene seinen Chef als „Arschloch“, ist eine sofortige Kündigung rechtens. (LAG Rheinland-Pfalz Az. 9 Sa967/00)
Eine Mitarbeiterin hatte Ihre Chefin als „blöde Kuh“ bezeichnet, die Kündigung wurde vom LAG Berlin für unwirksam erklärt, da unter den Mitarbeitern ein rauer Ton herrscht und sie zudem auch provoziert wurde. (Az. 15 Sa 1222/05)
Ein Angestellter betitelte auf einer Betriebsfeier seinen Chef lautstark als „Wichser“ und „Arschloch“. Eine fristlose Entlassung sei gerechtfertigt, da diese Beleidigung eine erhebliche Ehrverletzung darstellt und das Betriebsklima irreparabel gestört sei, so urteilte das LAG Hamm Az. 18 Sa 836/04.
Wer also seinen Boss den Stinkefinger zeigt, riskiert damit seinen Job, da er damit dessen Autorität untergräbt.
Related posts
Tagged with: Recht • Urteil
Filed under:
Recht
Like this post? Subscribe to my RSS feed and get loads more!
Leave a Reply