Keine Sanktionen ohne Vorwarnung
Im Jahr 2007 mussten 140 000 ALG2 Empfänger mit gekürzten Bezügen auskommen.
Es sollte natürlich klar sein, das man Termine beim Jobcenter einhält. Doch das wegen eines geplatzten Termins sofort die Bezüge um die Hälfte gekürzt werden, das ist natürlich auch nicht rechtens. Die wichtigste Regel bei Sanktionen durch das Jobcenter: Diese müssen vorher angekündigt werden.
Also, hat ein Hartz4 Empfänger z.B. einen Job abgelehnt, droht das Jobcenter natürlich mit Sanktionen. Doch dem Betroffenen muss auch eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen gegeben werden, um sein Verhalten erklären zu können. Es könnte ja sein, das er z.B. aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht antreten konnte. Dafür gibt es natürlich auch keine Kürzungen.
Sanktionen durch das Jobcenter müssen natürlich auch immer “verhältnismäßig” sein, so soll diese nicht länger als 3 Monate dauern. Es gilt die Regel, 10 Prozent Kürzung für einen verpassten Termin und Kürzungen um ein Drittel für die Ablehnung eines zumutbaren Jobs.
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Filed under: Hartz 4
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