Um dem Finanzamt nicht das Geld in den Rachen zu werfen muss es nicht immer gleich Liechtenstein, die Schweiz oder Österreich sein. Steuern lassen sich auch ganz legal in Deutschland sparen.

Hier einige Beispiele wie das geht:

Das Arbeitszimmer
Das “häusliches Arbeitszimmer” bringt zwar den meisten Arbeitnehmern nichts mehr ein, da Aufwendungen nur noch von denjenigen Abgesetzt werden können, die den”wirtschaftlichen Schwerpunkt” bilden. Aber als Webekosten dürfen weiterhin die Arbeitsmittel wie z.B. Büromöbel, der Computer, das Papier usw. abgesetzt werden!


Die Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer können über ihren Arbeitgeber eine Betriebsrente anzusparen. Staatlich gefördert wird dieses durch den Verzicht auf Steuern. Arbeitnehmer können bis zu 4 Prozent der jährlichen in eine einen Pensionsfonds, Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen. In diesem Jahr bleiben damit bis zu 2.544 Euro (= 212 € monatlich) verschont.

Die Riester-Rente
für alle mit einer Riester-Rente, betragen die staatlichen Zulagen in 2008: Die Grundzulage von 114 € auf 154 € pro Jahr; die Kinderzulage von 138 € auf 185 € pro Jahr (für nach 2007 geborene Kin-der gibt es 300 € jährlich); 2.100 € ist als mögliche Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung möglich. Es müssen mindestens 4 Prozent des Vorjahres Bruttoeinkommens in den Riester Vertrag investiert werden, um die maximale Förderung vom Staat zu erhalten. Die zustehenden Zulagen werden vorher davon abgezogen, so dass Sie nur die Differenz zwischen “4 Prozent” und “Riesterzulage” aus eigener Tasche aufbringen müssen

Eltern
können die Betreuungskosten für ihre Kinder steuerlich geltend machen: bis zu 4.000 € im Jahr, bei einen Aufwand von 6.000 €. Elternpaare sowie Alleinerziehende müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend kann auch das Alter der Kinder sein.

Die Entfernungspauschale
von 30 Cent pro km erkennt das Finanzamt eigentlich offiziell erst ab den 21sten Kilometer an. Wenn Sie dagegen aber Einspruch einlegt, dann werden auch die ersten 20 Kilometer angerechnet (vorläufig). Wenn das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden hat, wird endgültig abgerechnet. Wird die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, bleibt es bei der schon in Anspruch genommenen steuerlichen Vergünstigung. Wird die Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, wird die Steuervergünstigung rückwirkend aufgehoben, erfolgt eine Steuernachzahlung plus 6 Prozent Zinsen.

Doppelter Haushalt
Wer nicht am Wohnort arbeitet und am seinem Beschäftigungsort eine Wohnung mietet, der kann die Kosten dafür von seinem steuerpflichtigen Einkommen runterrechnen. Ein zusätzlicher Bonus ist die “Familienheimfahrten”, die bis 2007 auf eine Fahrt pro Woche beschränkt war, Sie können nun in jedem Fall 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen und das auch ohne dafür extra “Einspruch” einlegen zu müssen für die ersten 20 Kilometer.

Handwerksleistungen
in einem Privathaushalt werden mit 20 Prozent, jedoch maximal 600 € im Jahr, vom Finanzamt gesponsert. Es zählt hierbei nur der Arbeitslohn und nicht das Material.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Zum Beispiel ein gewerblicher Reinigungsdienst oder ein Gärtner helfen Privatleuten Steuern zu sparen. Bis zu 600 € im Jahr wenn dafür maximal 3.000 € ausgegeben werden. Das Bedeutet 20 % des Aufwandes können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, also nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen.

Arbeitgeber
können ihren Beschäftigten je Monat Gutscheine ausstellen, mit denen sie zum Beispiel auf Firmenkosten tanken können. Bis zu 44 € monatlich ist das möglich. Wichtig ist hierbei, das auf dem Gutschein nicht der 44 €-Betrag steht (das wäre dann eine nicht steuerbegünstigte Geldleistung), sondern z.B.”25 Liter Superbenzin” (das ist dann eine steuerbegünstigte Sachleistung).

Arbeitgeber
dürfen ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse zu den Aufwendungen für einen Kindergarten oder Hort geben. Diese sind der Höhe nach nicht begrenzt (natürlich nur bis zur Höhe des tatsächlichen Aufwands). Schließen Sie als Arbeitgeber eine Gruppenunfallversicherung für ihre Mitarbeiter ab, so kostet das den Arbeitnehmer keine Steuern, wenn der Jahresbeitrag (ohne Versicherungssteuer) 62 € nicht überschreitet. Auch Personalrabatte auf firmeneigene Erzeugnisse kosten den Beschäftigten bis zu 1.080 € im Jahr keine Steuern.

Kosten für den Steuerberater
sind soweit sie auf den “privaten” Anteil der Steuererklärung entfallen, nicht mehr steuerlich abzugsfähig, , z.B. die auf den vierseitigen Mantelbogen oder die Seite mit den Angaben zu den Kindern. Der andere Teil zählt aber. Ihr Steuerberater kann eine entsprechend detaillierte Rechnung ausstellen. Das Finanzamt erkennt 100,- Euro auf jeden Fall an.

Auch der Aufwand für Pflegedienste
zum Beispiel im eigenen Haushalt kann nach der 20 %/maximal 600 € -Methode abgesetzt werden. Bedingung ist, die betreute Person muss mindestens in einer Pflegestufe sein oder das Merkzeichen “H” (hilflos) oder “Bl” (blind) im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.

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