Nach meinem Beitrag über das “legale” Steuersparen, hier nun die “illegalen” Steuertricks, und wie schnell das auch “in die Hose” gehen kann.

Ob im Rahmen des Einkommens oder im großen Stil. Kaum jemand wird leugnen können, nicht schon wenigstens mal in Versuchung gekommen zu sein, das Finanzamt zu beschei… und sei es nur so ein kleines bisschen.

Doch Vorsicht: Die Sachbearbeiter bei den Finanzämtern sind nicht dumm, die meisten illegalen (Steuer) Tricks kennen sie längst.

Hier einige Beispiele für die häufigsten Betrugsversuche:

Der Weg zur Arbeit:
Wer sollte denn schon merken, wenn da mal einige Kilometer mehr abrechnen werden, als sie tatsächlich gefahren sind? Finanzämtern haben “Routenplaner”, die können allzu dreiste Eintragungen schnell entlarven. Allerdings: Wer wirklich extra eine längere Strecke fährt, als es die “kürzeste Entfernung”, weil sie (Nachweislich) verkehrsgünstiger ist, der wird damit durchkommen.

Arbeitstage:
Waren es im Jahr 2007 nun 220 Arbeitstage, oder noch mehr? 220 Tage gehen bei einer normalen 5 Tage Woche im Regelfall problemlos durch. Es sei denn, Sie machen als außergewöhnliche Belastung, zum Beispiel Kosten für einen Krankenhausaufenthalt geltend.

Arbeitszimmer:
Das Arbeitszimmer zu Hause bringt zwar normalerweise nichts mehr. Aber wie ich ja bereits im Beitrag „Legal Steuern sparen“ schrieb, dürfen die Arbeitsmittel noch “abgesetzt” werden. Vier Bürostühle in vier Jahren könnten aber dem Finanz-Sachbearbeiter aufstoßen, falls er sich dementsprechende Notizen gemacht hat.

Fachliteratur
steht häufig auf Quittungen von Buchhandlungen. Doch Vorsicht, wer bei Nachfragen nicht ins „Schleudern“ kommen will, der lässt den Titel lieber vom Händler auf der Quittung eintragen, der sollte dann auch möglichst zum ausgeübten Beruf passen.

Fachliteratur
Quittungen könnten von Bekannten oder wohlwollenden Freunden stammen. Das ist eindeutig Betrug. Wer sich solcher “Tricks” bedienen möchte, der sollte dann aber zumindest darauf achten, dass nicht der Name eines Anderen auf dem Beleg steht (oder zumindest dafür eine plausible Erklärung bereit halten) besser noch gleich ein Finanzamts-Vermerk dazu beilegen.

Dienstreisen
können ebenfalls abgesetzt werden, sofern der Arbeitgeber keinen Ersatz geleistet hat. An den Tagen der Dienstreise sollte aber besser “nichts anderes” in der Steuererklärung auftauchen, das ebenfalls Steuern spart, wie zum Beispiel ein Quittungsbeleg über einen privaten Arztbesuch oder ähnliches.

Bewerbungen
helfen auch Steuern sparen. Wer das aber mit der Abrechnung übertreibt, der könnte in die Verlegenheit kommen, alle Adressen der Firmen aufzulisten, bei denen er sich beworben hat. Besser also gleich Alle notieren.

Kinderbetreuung
bringt unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Steuerrückzahlungen. Aber Achtung! Eine Kontrollmitteilung beim Geldempfänger könnte Ärger bringen.

Share and Enjoy:These icons link to social bookmarking sites where readers can share and discover new web pages.
  • del.icio.us
  • digg
  • NewsVine
  • Netvouz
  • RawSugar
  • Reddit
  • scuttle
  • Shadows
  • Simpy
  • Smarking
  • Spurl
  • TailRank
  • Wists
  • YahooMyWeb

Related posts

Tagged with:

Filed under: Spartipps

Like this post? Subscribe to my RSS feed and get loads more!