Grenzüberschreitende Kontopfändung
Sonntag, März 16th, 2008 at
17:57

Die Europäische Kommission plant zur Zeit eine effizientere Vollstreckung von Geldforderungen.
In der EU sollen Schuldnervermögen transparenter werden. Die Kommission hatte dazu am 06.03.2008 ein entsprechendes Grünbuch angenommen. Auf dieser Grundlage soll die Frage geklärt werden, wie durch Registerauskünfte oder die Offenbarungsversicherung des Schuldners das Schuldnervermögen transparenter gemacht werden kann, um europaweit die Forderungseintreibung zu erleichtern.
Die Forderungseintreibung wird durch die gegenwärtige Rechtslage behindert.
Die derzeitigen Probleme, die sich bei Forderungseintreibungen in einem anderen Mitgliedstaat stellen, sind nach Auffassung der Kommission im freien Verkehr von Mahnbescheiden innerhalb der EU hinderlich und können dadurch den Binnenmarkt in seiner Funktion beeinträchtigen. Nicht geleistete Zahlungen gefährdeten die Interessen der Unternehmen und der Verbraucher. Erschwert werden Eintreibungen, wenn weder dem Gläubiger noch der Vollstreckungsbehörde der Aufenthaltsort des Schuldners oder dessen Vermögen bekannt sind. Die Kommission stellte mehrere Maßnahmen zur Diskussion, die dazu beitragen können, dass der Gläubiger in einer angemessenen Frist sichere Auskünfte über das Vermögen des Schuldners erhält
Das Ziel dieses Grünbuchs sei es Wege auf EU Ebene aufzuweisen, in welcher Weise sich die Transparenz von Schuldnervermögen sowie das Auskunftsrecht der Gläubiger verbessern lassen, ohne in das Recht auf Schutz der Privatsphäre des Schuldners einzugreifen, das das Gegengewicht zu den Gläubigerrecht auf wirksame Vollstreckung bilde.
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Schulden
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