ARGEN zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet
Sonntag, März 23rd, 2008 at
15:36

Wenn einem Hartz 4 Empfänger eine Stromsperre wegen rückständiger Beitragszahlungen droht, kann nach einem im Februar veröffentlichten Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt ein Anspruch auf eine finanzielle Hilfe bestehen. Vom Sozialversicherungsträger wurde das laut Mitteilung des Gerichts zuvor abgelehnt, da die Schulden wegen nicht geleisteter Abschlagszahlungen selbst verschuldet seien (Az.: L 2 B 242/07 AS ER).
Die Hartz 4 Empfängerin hatte Stromschulden und musste außerdem ein Darlehen der Behörde wegen früherer Stromschulden abstottern. Hinzu kam, dass Sie nach einer Gassperre die Wohnung für längere Zeit mit Stromradiatoren geheizt hatte. Ein weiterer Punkt waren die zu niedrig errechneten Summen für Miete und Nebenkosten die für die monatlichen Abschlagszahlungen nicht ausreichend waren.
Das Stendaler Sozialgericht hatte eine finanzielle Unterstützung abgelehnt. Das LSG Sachsen-Anhalt hat hier aber in einem Eilverfahren entschieden, dass in diesem Falle eine Stromsperre, eine vergleichbare Notlage wegen der Unbewohnbarkeit der Wohnung sei, weil ohne Energie elementare Bedürfnisse wie Kochen, Telefonieren oder Lesen nicht möglich seien. Um Missbrauch zu vermeiden, dürfen die Ämter die Schulden direkt an den Stromanbieter zahlen, auch die Abschlagszahlungen dürfen direkt dorthin abgeführt werden.
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Recht
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