Von 347,- Euro kann man sicher nicht wie ein Fürst leben, aber wer Unterhaltspflichtig ist, soll mit viel weniger Auskommen. Der folgende Fall zeigt wie bizarr Deutsches Recht sein kann und wie der Staat noch am untersten Limit Kasse macht.

Bernhard Dec ist seit 2004 geschieden, 2005 verlor es seine letzte Arbeitsstelle und bekommt seit März 2007 ALG2. Er hat also monatlich zwischen 671 und 710 Euro, davon 347 Euro Regelsatz und 319 Euro für Unterkunft.

Aus der Sicht des Gelsenkirchener Integrationscenters für Arbeit aber genug, um für seine EX Gattin die auch von der Grundsicherung lebt, Unterhalt zu zahlen. Das allgemein gültige Existenzminimum ist bei Geschiedenen offenbar nicht gültig. Bernhard Dec wurde zur Unterhaltszahlung verpflichtet.

Er soll 139,- Euro für seine Ex Frau zahlen, doch bei Ihr kommt nichts von diesem Geld an, da es mit Ihrer Grundsicherung verrechnet wird. Gewinner bei diesem bizarren Urteil ist nur die Hartz IV Behörde.

Gerichte setzen bei Erwerbslosen zweierlei Maß an, wer zum Unterhalt verpflichtet ist, soll sich nicht nur wie normale Stellensuchende um einen Arbeitsplatz bemühen, sondern auch eigene Annoncen schalten, einen zweit Job annehmen, Überstunden schieben und Bundesweit nach Arbeit suchen. Erwerbslose Geschiedene müssen vor Gericht beweisen, das Sie täglich nach Arbeit suchen. Das alles ist aus Sicht der Richter zumutbar.

Wie viele Erwerbslose ähnlich herangezogen werden wie B.Dec, wissen weder Bundesarbeitsministerium noch die Bundesagentur für Arbeit.

Aber „Ein Widerspruch ist aus Sicht des Ministeriums nicht ersichtlich.“

Quelle Focus

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