Hartz4 – Grundsicherung für die EX pfändbar
Von 347,- Euro kann man sicher nicht wie ein Fürst leben, aber wer Unterhaltspflichtig ist, soll mit viel weniger Auskommen. Der folgende Fall zeigt wie bizarr Deutsches Recht sein kann und wie der Staat noch am untersten Limit Kasse macht.
Bernhard Dec ist seit 2004 geschieden, 2005 verlor es seine letzte Arbeitsstelle und bekommt seit März 2007 ALG2. Er hat also monatlich zwischen 671 und 710 Euro, davon 347 Euro Regelsatz und 319 Euro für Unterkunft.
Er soll 139,- Euro für seine Ex Frau zahlen, doch bei Ihr kommt nichts von diesem Geld an, da es mit Ihrer Grundsicherung verrechnet wird. Gewinner bei diesem bizarren Urteil ist nur die Hartz IV Behörde.
Aber „Ein Widerspruch ist aus Sicht des Ministeriums nicht ersichtlich.“
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Z.Zt. haben wir im Jahr 4 nach HartzIV-Einführung rund 3,5 Mio. Arbeitssuchende. Die Dunkelziffer wird höher sein. Wir haben mehr als 8 Mio Verdiener weit unter dem Existenzminimum. Das sind zusammmen fast 1/5 der Erwerbsmäßigen. Trotzdem habe diese über 11,5 Mio keine Lobby. Sie werden auch von dem sogenannten Mittelstand nicht ernstgenommen. Im Gegenteil: Diese hetzen noch. “Die Leute sind zu Faul oder ähnliches”. Ich Frage mich, wann dann dieser sogenannte Mittelstand zu den Geringer verdienenden Leuten wird. Ich frage mich auch, warum diese ;Leute statt für Arbeit zu streiken, endlich gegen unsere ungerechte Verteilung kämpfen. Denn dann würde sich das mit der Arbeitslosigkeit immer weiter erübrigen, weil die Zahl der für Gerechtigkeit eintretenden steigen würde, um so eine breitere Schicht möglicherer Chef´s zu bekommen, die Menschen einstellen. Mehr Menschen in Arbeit und Brot würde auch mehr Menschenwürde und höheres Einkommen auch für HartzIV-Empfänger bringen, oder?