Riester-Rente tritt Grundrechte mit Füssen
Freitag, Juni 13th, 2008 at
12:47

Wer aus welchen Gründen auch immer vorhat, Deutschland früher oder später zu verlassen, der sollte derzeit wohl lieber auf eine Riester-Rente verzichten.
Mit der Riester-Rente klappt es nur, solange man Deutschland nicht den Rücken kehrt und in Deutschland Steuern zahlt.
Die Regierung hält dieses Gesetz für richtig, die Juristen im Bundestag sehen das aber anders. Laut Expertenmeinung verstößt die Riester-Rente vermutlich gleich in mehreren Punkten gegen das Europarecht.
Das Recht auf freie Wohnortwahl und auch der Grundsatz der Gleichbehandlung könnten danach mit dem derzeit geltenden Gesetz kollidieren.
Arbeitnehmer die in Deutschland arbeiten, aber im benachbarten Ausland leben, sind von den Vorteilen der Riester-Rente ausgeschlossen. Ruheständler, die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen die Zulagen zurückzahlen. Das gleiche gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die nach dem Ende Ihres Arbeitslebens in ihre Heimat zurückkehren.
Volker Wissing (FDP-Finanzexperte) forderte die Bundesregierung auf, für Rechtssicherheit zu sorgen. Er sagte weiterhin die Riester-Rente werde an vielen deutschen Universitäten als ein Musterbeispiel für ein Europa rechtswidriges Gesetz behandelt.
Die EU Kommission will Deutschland nun vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Die Bundesregierung will es auf ein Verfahren ankommen lassen, denn sie hält die derzeitigen Bestimmungen für die Riester-Rente für rechtskonform.
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Filed under:
Recht
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Der Staat verfolgt bei allem, was er macht, ordnungspolitische Ziele. Will man sich zukünftig die Freiheit bewahren den Wohnort selbst zu bestimmen, sollte man soviel Abstand von Staat wahren wie nur möglich.
Richtig, und es ist ja auch keiner gezwungen, die Riester-Rente abzuschließen. Dass man sie mit seinen Steuern finanzieren muss, dem kommt man freilich nicht aus.