Steuer ID – nun kommt sie doch
“das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen die Identifikationsnummer xxx ccc yyy vv zugeteilt. Sie wird für steuerliche Zwecke verwendet und ist lebenslang gültig. Sie werden daher gebeten, dieses Schreiben aufzubewahren, auch wenn Sie derzeit steuerlich nicht geführt werden sollten.”
Mit diesen Worten beginnt das Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Dieses Anschreiben wird seit dem 1. August 2008 an alle in BRD erfassten Personen verschickt.
Diese Steuer-ID ist für die Einkommensteuer bestimmt. Aus Gründen des Datenschutzes ist sie nur auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Die gespeicherten Daten dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Jeder Steuerpflichtige erhält eine Nummer, die ihn sein Leben lang begleiten wird. Diese Nummer wird also von Geburt an verliehen.
Jeder Bürger wird ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem Ihm die gespeicherten Eckdaten und die Steuer-ID mitgeteilt werden. Bei über 80 Millionen Schreiben und einer Million Schreiben pro Tag wird dies einige Monate dauern. Der versandt der Schreiben soll bis zum 31.12.08 abgeschlossen sein.
Die neue Steuer-ID soll elf Ziffern haben, die “nichtsprechend” sind.
Das bedeutet, aus der Zahlenkombination können keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.
Die folgende Daten werden gespeichert: Namen, Vornamen, Geburtsname, akademischer Grad, Geburtstag und Ort, Geschlecht, Anschrift bzw. letzte bekannte Anschrift, zuständiges Finanzamt, Sterbetag. So kann eine genaue Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert.
Die Steuer-ID muss man künftig bei Erklärungen, Anträgen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.
Die Daten des Steuerpflichtigen werden spätestens nach 20 Jahren, nach dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Wenn die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind, kann dies auch vorher geschehen.
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Filed under: Recht
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