Wenn das Jobcenter einen Mini-Job mit schlechter Bezahlung anbietet, der nur die Suche nach einem richtigen Job behindert, muss der ALG2 Empfänger diesen nicht annehmen. So die Entscheidung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 3 AS 127/08).

Der Streitfall: Das Jobcenter wollte einen Mann in einen 30 Stunden Mini-Job vermitteln. Der ALG2 Empfänger sagte “Nein”. Er begründete es so: Wegen der geringen Bezahlung wäre er weiterhin auf die Hilfe des Jobcenter angewiesen und könne sich auf Grund des langen Arbeitsweges nicht gleichzeitig einen richtigen Job suchen. Als Reaktion kürzte das Jobcenter dem “Arbeitsverweigerer” das Geld.

Die Sozialrichter befanden,“ zu Unrecht“. Unter diesen Umständen durfte der Hartz4-Empfänger den Job ablehnen.

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