Einen KFZ Leasingvertrag bei negativer Schufa zu erhalten ist alles andere als einfach.
Wenn die Bonität einfach nur schwach bzw. “nichts sagend” ist, weil man z.B. Existenzgründer ist, oder die eigene Firma in einer so genannten Problembranche tätig ist (z.B. Gastronomie, Kurierdienst usw.), die Schufa schlecht oder sogar negativ ist, ist es ganz klar, dass es sich hierbei um so genannte Risikoleasingfinanzierungen handelt.

Es ist also ganz klar, dass in diesen Fällen keine 100 % Finanzierung machbar ist, sondern immer eine relativ hohe Anzahlung verlangt wird.

Diese Anzahlung beträgt bei seriösen Leasinggesellschaften, bei denen die Leasingsonderzahlung direkt bei der Fahrzeugübernahme beim Autohändler geleistet wird, mindestens 25 % des Anschaffungspreises (bei freier Fahrzeug- und Händlerwahl).

Was aber nun, wenn man gar kein oder kein ausreichendes Eigenkapital zur Verfügung hat?
Bisher konnten in solchen Fällen keine Leasinggesellschaften helfen.

Mit der „Abwrackprämie“ hat sich das nun geändert. Besitzt man ein Altfahrzeug welches alle Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie erfüllt, bedarf es nur noch einer Grundvoraussetzung, das zu entsorgende Altfahrzeug und das zu erwerbende neue Fahrzeug muss auf den selben Halter zugelassen werden und der Halter muss eine natürliche Person sein.
Damit kann man nun auch beim Leasing eines Neufahrzeugs (oder Jahreswagens) in den Genuss dieser Verschrottungsprämie kommen und diese als Anzahlung bzw. Leasingsonderzahlung verwenden, indem diese Prämie an den Autohändler abgetreten wird.

Angeboten wird dieses einmalige Konzept von der Tefis-Technique & Financial Service Ltd.

Die Firma ist, wie man leicht in Foren recherchieren kann, eine der wenigen seriösen Anbieter für KFZ-Leasing ohne Bonitätsauskünfte und ohne Vorkosten.

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