Für ALG2 Empfänger gibt es neue Regeln für die Existenzgründung. Diese gelten ab 01. Januar und betreffen unter anderem Zuschüsse und Darlehen, die eine Existenzgründung erleichtern sollen.

Die Begrenzung der Zuschüsse liegen bei maximal 5000,- Euro, die Höhe eines Darlehens kann aber diese Summe auch überschreiten. Zuschüsse werden entweder einmalig oder auch in Raten bewilligt.
Bei der Festlegung der Raten für die Rückzahlung eines Darlehens wird die wirtschaftliche und persönliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt.

Die Zuschüsse oder Darlehen können dem Existenzgründer für Sachmittel, die für die Ausübung der neuen selbstständigen Tätigkeit notwendig sind gewährt werden.
Dazu gehören beispielsweise die Ausstattung des Geschäftes wie Computer, Büromöbel, Kopierer usw., aber auch Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Maschinen oder Fahrzeuge. Der Bundesagentur zufolge können aber auch Investitionen, die den Vertrieb und das Marketing unterstützen, gefördert werden. So zum Beispiel Kosten für einen Internetauftritt, Werbung oder auch die Dekorationen des Schaufensters.

Alle Zuschüsse werden nur zweckgebunden gewehrt. Diese sollen vorwiegend bei kleineren Anschaffungen sowie für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden.

Sozialgesetzbuch (SGB) II, Paragraf 16c.

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