Die Leipziger Sparkasse stoppte Abzocker, indem sie der Deutschen Inkassostelle (DIS) das Konto sperrte. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme, wenn die Deutschen Inkassostelle (DIS) Geld für Abzocker wie “nachbarschaftspost.com” eintreibt.

Über die Seite “nachbarschaftspost.com” sind 2008 viele tausende Leute abgezockt worden. Die Masche, es wurden wahllose Telefonnummern angerufen und per Bandansage behauptet, man solle auf der genannten Internetseite eine dringende Nachricht abrufen. Wer das glaubte und dort seine persönlichen Daten eingab, landete in der Abzockfalle und bekam eine Rechnung, da er mit der Dateneingabe angeblich ein kostenpflichtiges Abo für diese Community abgeschlossen hätte.

Verweigerte der Geprellte die Zahlung, schaltete sich die Deutsche Inkassostelle GmbH ein. Mit Drohbriefen setzte sie die Opfer unter Druck um an das Geld zu kommen. Viele Betroffene Leute beschwerten sich bei den Verbraucherzentralen und auch bei der Sparkasse Leipzig, wo die DIS ihr Geschäftskonto unterhielt.

Die Leipziger Sparkasse kündigte schließlich der DIS das Konto. Die Deutsche Inkassostelle setzte sich dagegen zwar zur Wehr, doch vor dem Oberlandesgericht Dresden, bei dem nun in zweiter Instanz verhandelt wurde, gab die Inkassofirma schnell klein bei.

Der Richter machte mit deutlichen Worten klar, dass in solchen Fällen auch eine Kontokündigung berechtigt ist. Der Sparkasse Leipzig könnte unter Umständen ein Imageschaden drohen, weil die Deutsche Inkassostelle Forderungen eintreibt, die aus der Sicht des Senats rechtlich keinen Bestand haben.

Das Oberlandesgericht berücksichtigte Insbesondere, dass die Forderungen durch die DIS mit großem Nachdruck und sehr fragwürdigen Methoden verfolgt wurden. Weiterhin hätten die Kunden, die sich auf der Seite “nachbarschaftspost.com” einloggten zweifelsfrei keinen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen, aus dem sich eine Zahlungspflicht ergeben würde.

Dieses war sogar schon das zweite Mal, dass ein Gericht es billigte, wenn einer fragwürdigen Firma das Konto gekündigt wird. Erst kürzlich gab das OLG Hamm in einem ähnlichen Fall der Sparkasse Recht, die einer Abzockfirma das Konto sperrte.

Wer also in eine Abofalle im Internet gerät und eine Rechnung oder Mahnung von einer Abzockerfirma bekommt, sollte unbedingt auch das Geldinstitut informieren, über das das fragwürdige Geschäfte abgewickelt werden soll. Keine Bank kann es sich leisten, mit solchen Abzockern in Verbindung gebracht zu werden.

Wenn die Abzocker kein Konto in Deutschland besitzen, können sie auch niemanden um sein Geld bringen. Also in diesem Falle cool bleiben.

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