Schufa-Einträge, rund die Hälfte sind falsch
Die Schufa – Sie weiß vermeidlich fast alles. Und das was die Schufa von Ihrem Wissen preisgibt, entscheidet letztendlich darüber, ob jemand einen Kredit oder einen Handyvertrag erhält oder nicht. Doch viele der Daten die die Schufa und andre Auskunfteien verwalten und weitergeben, sind falsch!
Zu diesem Ergebnis kam eine Forschergruppe im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums. Im Test hatten 100 Personen eine Eigenauskunft der bei der Schufa gespeicherten Daten gefordert. Diese Daten waren in 45 Fällen fehlerhaft, Ergebnisse von anderen Auskunfteien in den meisten Fällen noch unbrauchbarer.
Die Daten, die von Schufa und anderen Auskunfteien über Verbraucher gesammelt werden, sind im wesendlichen, Ratenvereinbarungen mit Versandhäusern, laufende Kredite, laufende Handyverträge – und natürlich auch die nicht bezahlten Rechnungen oder der Offenbarungseid. Aus dieser Datensammlung wird dann der so genannte Scoring-Wert erstellt. Dieser Wert soll Geldinstitute und Versandhäusern anzeigen, welcher Kunde angeblich zuverlässig ist und mit wem man lieber keine Geschäfte tätigt. Wer dann z.B. wegen fehlerhafter Einträge beim Scoring-Wert von 100 möglichen Punkten plötzlich nur noch 30 Punkte hat, kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass ihm kein beantragter Kredit bewilligt wird.
Nicht immer ist die Schufa an fehlerhaften Einträgen schuld, wenn merkwürdige Schufa-Einträge die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers belasten. Mitunter geben Banken eine unverbindliche Kundenanfrage nach Konditionen eines Kredits als Kreditantrag an die Schufa weitergeben, oder Handyanbieter geben das Ende eines längst erloschenen Vertrages nicht weitergeben.
Zu dieser Untersuchung und deren Ergebnis, sagte die Schufa in einer Stellungnahme: Jeder Verbraucher habe die Möglichkeit, eine Selbstauskunft einzuholen und fehlerhafte Einträge zu korrigieren.
Auch bei den anderen untersuchten Wirtschaftsdateien (CEG Creditreform, Arvato Infoscore und Bürgel) kann man einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.
Verbraucherschützer weisen extra darauf hin, es dürfen niemanden Informationen verweigert werden, welche Daten dort über einen selbst gespeichert sind.
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