Neue AGB der Banken und Sparkassen zum 31.10.2009
Dieser Tage landen dicke Briefe der Banken- und Sparkassen in den Briefkästen der Kunden, die wenigsten dürften sich darüber gefreut haben. Der Inhalt dieser Briefe soll die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklären. Die neuen AGB müssen Banken und Sparkassen auf drängen der EU zum 31. 10. 2009 einführen.
Für die Bankkunden bedeutet das nichts Gutes.
Verliert man künftig seine EC Karte und eine fremde Person benutzt die Karte zum Geldabheben oder einkaufen, bevor man die Karte sperren lässt, muss man den Schaden bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst tragen. Bisher haftete die Bank für den gesamten Schaden.
Unwiderrufliche Überweisungen
Auch bei Papier-Überweisungen müssen Bankkunden zukünftig besser aufpassen. Die Banken müssen nach den neuen AGB nicht mehr wie bisher Empfängernamen und Kontonummer abgleichen. Hat man z.B. einen Zahlendreher bei der Kontonummer des Empfängers und das Geld landet bei einem Fremden, dann wird es problematisch.
Bisher kümmerte sich bei einem solchen Irrtum die Bank darum, dass der Kunde sein Geld wiederbekommt. Ab den 01.11.2009 muss der Kunde das selbst tun, bisher weiß niemand wie das gehen soll. Hinzu kommt, dass Überweisungsaufträge, sobald sie abgeschickt sind, unwiderruflich sein sollen. Beides ist nicht gerade sehr verbraucherfreundlich.
Denn während sich bisher die Bank darum kümmerte, dass der Kunde sein Geld nach einem solchen Irrtum wiederbekommt, muss das ab jetzt jeder selbst tun. „Wie das gehen soll, weiß ich auch nicht“, so Pauli. Hinzu kommt, dass Überweisungsaufträge von nun an unwiderruflich sein werden, sobald sie abgeschickt sind. „Beides ist nicht sehr verbraucherfreundlich“, urteilt Pauli und rät, die eingetragenen Zahlenfolgen lieber mehrmals zu überprüfen.
Sehr bedenklich ist auch der Punkt „Pfandrecht, Sicherungsabtretung“
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,
Konnossements, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.”
Auf der Seite Webnews.de schreibt der Autor „cashinfo“ in verständlichen Deutsch was das bedeutet: Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt der Staat die Kontrolle über die Banken und deren Einlagen, er kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwerfen. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung werden die Banken wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden.
Der akut von der Pleite bedrohte Staat kann sich nun an dem Bankvermögen der ihm unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen.
Mit diesen neuen AGB wird das Instrument geschaffen, das den Staat in die Lage versetzt, sich auf legalem Wege am Vermögen seiner Bürger zu bedienen!
Was kann man gegen die neuen AGB der deutschen Banken und Sparkassen tun?
NICHTS, denn wer die AGB nicht akzeptiert oder wer in Widerspruch geht, dem wird höchst wahrscheinlich das Konto gekündigt, eine Ausweichmöglichkeit gibt es innerhalb Deutschlands nicht, da die neuen AGB alle Banken in der BRD betreffen.
Related posts
Tagged with: Geld • Konto • ohne Schufa • Recht • Schufa • Schuld • Schulden • Urteil
Filed under: Abzocke
Like this post? Subscribe to my RSS feed and get loads more!
















Leave a Reply