Schufa-Auskunft soll teurer werden
Einige große Tageszeitungen berichten, dass bei der SCHUFA künftig eine Kreditauskunft teurer werden soll. Verbraucher, die eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten bei der SCHUFA erhalten wollen, sollen statt bisher 7,80 Euro dann 18,50 Euro je Auskunft bezahlen. Damit will die SCHUFA angeblich auf die ab April 2010 geltende Vorschrift reagieren, nach der jedem eine kostenlose Auskunft pro Jahr zu erteilen ist.
Laut Bild-Zeitung wird diese kostenlose Auskunft aber so unübersichtlich gestaltet sein, dass sie wahrscheinlich als Verbraucherauskunft völlig ungeeignet sein wird.
Verbraucher wissen oftmals gar nicht welche Daten die SCHUFA über sie speichert.
Der aus den Daten errechnete Bonitätswert, der sogenannten Score sollen Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers geben. Der Scorewert der dem Verbraucher mitgeteilt wird, ist aber nicht mit dem Scorewert gleichzusetzen, der z.B. einem Kreditinstituten mitgeteilt wird. Eine Auskunft über den Verbraucher, den sogenannten Brachenscore erhalten z.B. Kreditinstitute oder Telefonanbieter. Dem Verbraucher wird hingegen der Basisscore mitgeteilt.
Schaut man sich das Gesetz etwas genauer an, ist es doch erstaunlich wie weit die gängige Praxis der SCHUFA vom Gesetz abweicht, denn Schufa Ausküfte sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos.
Nachzulesen ist dieses eindeutig im Bundesdatenschutzgesetz § 34 Absatz 5.
Dort steht:
Die SCHUFA Holding AG darf nur dann Geld für die Auskunft verlangen, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann.
Das bedeutet, kosten darf die Auskunft nur etwas, wenn der Auskunft Ersuchende die Schufa-Auskunft für wirtschaftliche Zwecke nutzt, um Sie z.B. einem Arbeitgeber oder Vermieter vorzulegen.
Hintergrund des Ganzen ist, die Schufa will vermeiden, das die kostenpflichtige Auskunft umgangen wird, indem sich Betroffene kostenlos Selbstauskünft holen und diese dann denen, die eigentlich für eine Auskunft bezahlen müssten (Arbeitgeber, Vermieter usw.) zur Verfügung zu stellen.
Dennoch ist und bleibt die reine Auskunft zur eigenen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eingetragener Daten kostenlos.
Betroffene, die falsche oder missbräuchliche Eintragungen in Ihren Schufadaten finden, sollten sich an einen Fachanwalt (Datenschutzrecht) wenden.
Eine Rechtschutzversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Beratungskosten.
Anwälte haben in der Vergangenheit schon oft mit Erfolg Klage gegen Schufa-Einträge geführt.
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