In einem noblen Münchner Stadtteil für 350 Euro eine 50 m² Wohnung, das ist ein super Schnäppchen… oder steckt etwas anderes dahinter?…..dachte sich ein Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.

Ein Hartz4 Empfänger hatte, wie viele andere auch, seine Mietkosten beim Amt zur Übernahme angemeldet. Dummerweise bearbeitete seinen Antrag ein aufmerksamer Mitarbeiter der Agentur. Diesen kam das „Schnäppchen“ ziemlich spanisch vor und er schaltete den Sozialfahnder ein. Die günstige 1,5-Zimmerwohnung war nun in Wirklichkeit eine große 3-Raum-Wohnung. Weiterhin stellte sich schnell heraus, dass der Hartz4 Empfänger diese Wohnung zusammen mit seiner berufstätigen Freundin bewohnte, die er im Antrag als Vermieterin angegeben hatte.

Den wenigsten ist wirklich bewusst, dass Sozialbetrug strafbar ist und das Risiko erwischt zu werden ist hoch, denn seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit haben viele Behörden zugriff auf Bankdaten.

Auch Studenten leben gefährlich, wenn sie Bafög beantragen und nicht ihre ganzen Ersparnisse angeben. Wird ein Student dabei erwischt, muss er nicht nur die zu unrecht erhaltene Leistung zurückzahlen. Häufig steht ihm dann auch noch ein Strafverfahren wegen Betrug bevor. Mit einen Vorstrafeneintrag ist dann für Akademiker, Ärzte oder Lehrer die Kariere schon beendet ehe sie überhaupt begonnen hat.
Nur allein in Bayern gibt es derzeit 8000 solcher Fälle, die durch den gesetzlich ermöglichten Datenabgleich zwischen den Ämtern aufgeflogen sind.

Schwer haben es die Sozialermittler hingegen im Schweizer Grenzgebiet, denn hier arbeiten nicht wenige Hartz4-Empfänger (schwarz) in der Schweiz und verdienen dort oft überdurchschnittlich gut im Verhältnis zum bundesdeutschen Einkommen. Kontrollen sind für die Sozialermittler außerhalb der EU nahezu unmöglich. Nur wenn ein konkreter Verdachts vorliegt, können die Behörden aus Deutschland Amtshilfe beim Schweizer Zoll anfordern.

Wird man beim Betrug erwischt, hat dieses auch strafrechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen. Ausreden oder Ausflüchte helfen dann in der Regel nicht mehr.

Was also tun, wenn man unter Betrugsverdacht gerät?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung muss man bei einer polizeilichen Vorladung nicht sofort zum Termin erscheinen, man sollte als erstes mit Hilfe eines Anwalts Akteneinsicht beantragen. So ist man über den Ermittlungsstand informiert und weiß, was die ermittelnde Behörde ohnehin schon weiß.
Damit lässt sich eventuell dann das Schlimmste noch verhindern.

Auch wenn das Bußgeldverfahren gegen einen Bafög oder Hartz4 Betrüger abgeschlossen ist, kann immer noch eine Strafanzeige drohen. Sicher vor einer strafrechtlichen Verfolgung ist man erst nach einer fünfjährigen Verjährungsfrist.

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