Ab dem 1. Juli ist es nun soweit, es gelten die Regeln zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Viele Betroffene haben darauf schon lange gewartet, doch die Freude über das P-Konto bekommt bereits einen Dämpfer ehe es überhaupt umgesetzt wurde.

So berichtete kürzlich die Presse, dass Banken nun versuchen, die Kunden die auf das P-Konto angewiesen sind loszuwerden.

So schrieb die Süddeutsche Zeitung, dass die Saalesparkasse betroffene Kunden per Post darüber informierte, dass sie statt der üblichen 2,50 künftig 12,- Euro für die Kontoführung fordern werde. Für den Falle der Ablehnung dieser erhöhten Gebühren (durch den Kunden), werde man den Kontovertrag zum 17.06.2010 kündigen.

Auf Nachfrage beim Bundesvorstand der Verbraucherzentrale erklärte die Juristin Christina Beck vom Bereich Finanzdienstleistungen, man habe im Moment gegen dieses Vorgehen der Banken keine rechtliche Handhabe. Beim Gesetzgebungsprozess sei der Rechtsausschuss des Bundestages zwar von keinen erhöhten kosten für die Verbraucher beim P-Konto ausgegangen, aber eine Gebührenbegrenzung gebe es nicht. Der Bundestag hatte auf ein vernünftiges Verhalten der Kreditwirtschaft gehofft.

Auch die bereits einige Jahre zurückliegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen die Umlegung der Kosten, die bei Pfändungen entstehen, bringe wohl keine ausreichenden Möglichkeiten gegen das Vorgehen der Banken.

Eine landesrechtliche Verpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis (das künftig auch als P-Konto geführt werden kann) seien zumindest einige Sparkassen eingegangen.

Folgende Sparkassen vergeben solch ein Konto (Stand 2009)

Rheinland-Pfalz, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg.
Jeder der sein vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchte, kann schon  jetzt schriftlich von seiner Bank verlangen, dieses als P-Konto zu führen. In diesem Falle sind  knapp 1000 Euro monatlich vor Pfändung geschützt. Man sollte diese Forderung unbedingt schriftlich einreichen und die Erfüllung (auf die man einen Rechtsanspruch hat) ebenso schriftlich bestätigen lassen.




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