Nun weiß des Jobcenter wohl entgültig nicht mehr was es tut.

Um Herrn X bei der Jobsuche zu unterstützen, gewehrte das Jobcenter Treptow/Köpenick einen Zuschuss für Bewerbungskosten.

Herr X musste sich verpflichten, mindestens 4 Bewerbungen pro Monat zu schreiben und sollte dann als Bewerbungskostenhilfe 5 Euro pro Bewerbung erhalten. All das tat Herr X sorgfältig, und reichte Anfang Juli seinen Antrag für 18 Bewerbungen ein.

Wenn man nichts hat, wären 90,- Euro schon eine Menge Geld.

Sie haben richtig geraten….. Herr X hat sich wieder mal zu früh gefreut.

Die Leistungsstelle bewilligte Herrn X nur die Kosten für acht Bewerbungen, also 40,-Euro.

Die Begründung: (Zitat)
Sie haben in Ihrem Antrag Aufwendungen für 18 Bewerbungen geltend gemacht, es können jedoch nur Kosten für acht Bewerbungen bewilligt werden da diese innerhalb des ALG II – Leistungsbezuges liegen. Für zehn Bewerbungen werden die Kosten nicht erstattet, da Sie zu dieser Zeit keinen Anspruch auf Leistungen ALG II hatten.

Zur Erinnerung, Herr X erhielt Leistungen bis er seinen Folgeantrag einreichte, es gab keine finanzielle Veränderung, dennoch wurde der Folgeantrag abgelehnt. Die Begründung für den Leistungserhalt des Erstantrages war “na dann haben die sich beim ersten Bescheid wohl verrechnet“. Herr X sollte nicht nur keine Leistungen mehr erhalten, er sollte die angeblich zu unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
Wie ist nun die Begründung für die Bewilligung der Koste für acht Bewerbungen zu verstehen, hat Herr X etwa doch rechtmäßig Leistungen aus dem Erstantrag erhalten?Oder wird Herr X wieder einen Brief mit der Rückforderung der 40,- Euro erhalten?

Währe es nicht schön, wenn auch mal unfähige Beamte für Ihre Fehler grade stehen müssten und nicht immer andere dafür bluten müssen?

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