Neues von Herrn X (Hartz IV Story)
Nun weiß des Jobcenter wohl entgültig nicht mehr was es tut.
Um Herrn X bei der Jobsuche zu unterstützen, gewehrte das Jobcenter Treptow/Köpenick einen Zuschuss für Bewerbungskosten.
Herr X musste sich verpflichten, mindestens 4 Bewerbungen pro Monat zu schreiben und sollte dann als Bewerbungskostenhilfe 5 Euro pro Bewerbung erhalten. All das tat Herr X sorgfältig, und reichte Anfang Juli seinen Antrag für 18 Bewerbungen ein.
Wenn man nichts hat, wären 90,- Euro schon eine Menge Geld.
Die Leistungsstelle bewilligte Herrn X nur die Kosten für acht Bewerbungen, also 40,-Euro.
Sie haben in Ihrem Antrag Aufwendungen für 18 Bewerbungen geltend gemacht, es können jedoch nur Kosten für acht Bewerbungen bewilligt werden da diese innerhalb des ALG II – Leistungsbezuges liegen. Für zehn Bewerbungen werden die Kosten nicht erstattet, da Sie zu dieser Zeit keinen Anspruch auf Leistungen ALG II hatten.
Währe es nicht schön, wenn auch mal unfähige Beamte für Ihre Fehler grade stehen müssten und nicht immer andere dafür bluten müssen?
Related posts
Tagged with: Geld • Hartz IV • Recht • Schufa
Filed under: Hartz 4
Like this post? Subscribe to my RSS feed and get loads more!



Leave a Reply