Pfändungssicheres Konto
Wer die bittere Erfahrung mit einer Kontopfändung machen musste, oder einfach nur keinen Bock mehr auf Kontoschnüffler hat, sucht ein pfändungssicheres Konto.
Es ist leider nur eine Illusion, dass Konten ohne Schufa absolut pfändungssicher sind, auch wenn einige Vermittler damit werben.
Ein absolut pfändungssicheres Konto gibt es weder in Deutschland noch in der EU.
Mit einem schufafreien Konto können Sie es den Behörden oder Gläubigern lediglich etwas schwerer machen Ihr Konto zu finden. Behörden und Gläubiger werden Ihr Konto natürlich nicht über die Schufa und andere Auskunfteien aufspüren können, das ergibt ein gewisses Maß an Pfändungssicherheit.
Solange man keinerlei Informationen über sein Konto preisgibt, wird dieses Konto unsichtbar bleiben. Wenn Sie Ihr schufafreies Konto aber aktiv für das tägliche Leben nutzen, also zum Beispiel beim Arbeitgeber oder Arbeitsamt angeben, oder wenn Kontoauszüge in „falsche Hände“ gelangen, dann wird man früher oder später Ihr Konto über diese Quellen aufspüren können und das war es dann mit der Pfändungssicherheit.
Anonym im Eu Ausland?
Seit 2005 gilt die EU-Zinsrichtlinie, nach dieser Richtlinie versenden alle EU Banken Kontrollmitteilungen an die deutsche Finanzbehörde über Kontoinhaber mit Wohnsitz in Deutschland. Wer also dort Geld verstecken will, bleibt nicht unentdeckt.
Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Belgien bilden eine Ausnahme. Diese Länder versenden keine Mitteilungen, sondern behalten eine Quellensteuer ein.
Aber auch in diesen Ländern kann man nicht von 100% Sicherheit sprechen, wenn Ihr Konto durch eigene Unachtsamkeit entdeckt wird, kann im Wege einer aufwändigen Amtshilfe gegebenenfalls der Zugriff auf Bankinformationen möglich sein.
Ihr Konto ist immer nur so sicher, wie Sie Ihr eigenes „Kontogeheimnis“ hüten.
Tagged with: Geld • Konto • Kontopfändung • ohne Schufa • Pfändung • Schufa • Schufafrei
Filed under: Schufa
Like this post? Subscribe to my RSS feed and get loads more!




Wie Sie Arbeitseinkommen vor Kontopfändung schützen
Ganz anders sind die Bestimmungen bei Arbeitseinkommen, das auf dem
Girokonto eingeht. Liegt der Bank ein Pfändungsbeschluss vor, ist das Konto
für die ersten 14 Tage komplett gesperrt: Der Kontoinhaber kann nichts
abheben, der Gläubiger bekommt nichts überwiesen, aber auch Daueraufträge
(selbst für Miete) werden nicht ausgeführt. Will der Schuldner das Konto
wieder nutzen können und vor allem will er eine Kahlpfändung verhindern
(auch für zukünftige Lohngutschriften), muss er umgehend Pfändungsschutz
beantragen gemäß § 850 k ZPO. Gleichzeitig können Sie die Freigabe eines
Teilbetrages beantragen, damit Ihr Lebensunterhalt oder unaufschiebbare
Zahlungen bis zum Gerichtsbeschluss gesichert sind. Dies alles können Sie
selbst bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts machen. Dafür stehen aber
nur zwei Wochen zur Verfügung. Bringen Sie alle notwendigen Belege im
Original und in Kopie mit: Pfändungsankündigung, Kontoauszüge,
Einkommensnachweise, Mietvertrag usw.
Mit einem rechtzeitigen (!) Antrag auf Pfändungsschutz kann eine
Kontopfändung verhindert oder zumindest abgeschwächt werden. Auf jeden
Fall können Sie das pfändungsfreie Einkommen sichern. Versäumen Sie dies,
ist alles weg, obwohl man einen Rechtsanspruch auf Selbstbehalt hätte. Die
gerichtliche Verfügung des Pfändungsschutzes muss der Bank vor Ablauf der
14-tägigen Sperrfrist vorliegen, um eine Kahlpfändung zu verhindern. Diese
Verfügung erhält man normalerweise innerhalb von 3 Arbeitstagen beim
Vollstreckungsgericht.