Vier neue Urteile für Hartz 4
Kein Widerspruch mit einer einfachen E-Mail.
Ein Hartz 4 Empfänger wollte per E-Mail Wiederspruch gegen die Kürzung seiner Bezüge einlegen, das Gericht entschied „Unzulässig“.
Beim Widerspruch per E-Mail muss die Mail mit einer elektronischen Signatur versehen werden um Missbrauch auszuschließen.
Ein Zimmer für jedes Kind.
Eine vierköpfige Familie wollte wollte von einer Drei Zimmer Wohnung in eine Vier Zimmer Wohnung umziehen. Der zuständige Landkreis lehnte ab.
Das Gericht entschied, die Familie darf umziehen. Die Begründung, ist ein Kind nicht mehr im Säuglingsalter, hat es Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
Ein Mann bezog eine neue Wohnung und kaufte für 1455,- Euro Einrichtungsgegenstände.
Die Eltern bezahlten diese. Einen Monat später beantragte er ALG 2 und die Kostenerstattung der 1455,- Euro für seine Erstausstattung.
Der Antrag wurde als Unrecht abgelehnt.
Begründung des Sozialgerichts, der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
Ein Mann litt an mehreren Krankheiten wie Neurodermitis und erhöhten Cholesterinwerten.
Der Richter gewährte einen Mehrbedarf für Nahrungsmittel, aber nicht für Bekleidung und Pflegemittel.
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