Ehepartner die ein gemeinsames Konto haben, müssen grundsätzlich für Schulen die ein Ehepartner durch Verfügung zur Lastschrift verursacht hat, gemeinsam aufkommen.

Ausnahmen gibt es nur, wenn der Saldo ganz oder zum großen Teil von einem Ehepartner verursacht wurde und der andere davon keine Kenntnis hatte.

Diese Entscheidung traf das Landgericht Coburg in einem Urteil im Mai 2007.

Nun ja, getrennte Betten müssen ja nicht sein. Um aber jeden Ärger aus dem Weg zugehen würde ich schon getrennte Konten empfehlen.

Denn bekanntlich hört ja beim Geld die Freundschaft (oder Ehe) auf.

Wenn es schwierig mit dem eigenen Konto ist, kann ich Euch nur das eBook Konten ohne Schufa empfehlen

 

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