Wann der Schufa Eintrag gelöscht wird
Immer wieder taucht die Frage auf, wann werden eigentlich Schufa Daten und Einträge gelöscht.
Alle gespeicherten SCHUFA Einträge müssen nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht werden. Die Anfragen wegen der Eröffnung eines Girokontos werden z.B. nach 12 Monaten gelöscht, eine Auskunft darüber
wird aber nur 10 Tage lang bekannt gegeben.
Kredite bleiben nach der vollständigen Rückzahlung noch drei Jahre gespeichert, eine Bürgschaft über einen Kredit wird sofort nach der Rückzahlung gelöscht.
Negative Schufa Einträge, oder korrekt ausgedrückt Einträge über nicht vertragsgemäßer Abwicklung von Geschäften, werden wenn die Forderung beglichen ist, nach drei Jahren gelöscht.
Wenn Sie Ihr Giro oder Kreditkartenkonto auflösen, werden diese Daten sofort gelöscht. Kundenkonten beim Handel werden nach drei Jahren gelöscht.
Eidesstattliche Versicherungen, Offenbarungseid oder Haftbefehl, also Daten aus dem Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht. Kann man der SCHUFA nachweisen, dass das Amtsgericht die Daten gelöscht hat, werden diese auch bei der Schufa vorzeitig gelöscht.
Die SCHUFA muss die Daten nach Ablauf der Fristen eigenständig löschen, man sollte dieses aber immer kontrollieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft veraltete Einträge nicht gelöscht werden und weiter in der Datenbank der SCHUFA bleiben.
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Filed under: Schufa
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Nicht das die Schufa einem das Leben so schon schwer genug macht, aber die Daten sollten nicht erst nach 3 JAHREN gelöscht werden, sondern sofort wenn alles bezahlt wurde!
Hallo Sandra,
Dieses Problem hat man auch schon an entsprechenden Stellen festgestellt. So ist beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit folgendes zu lesen:
“Eine vorzeitige Löschung findet allerdings nicht statt, da das Interesse anderer kreditgewährender Unternehmen an der Information, dass ein potentieller Kunde sich bereits einmal vertragswidrig verhalten hat, höher zu bewerten ist als das Interesse des Betroffenen daran, dass diesen Umstand niemand erfährt.
Dies kann für die Betroffenen aber zum Teil erhebliche Konsequenzen haben: So erhält der Betroffene in diesem Zeitraum nicht nur keine weiteren Kredite, er hat auch Probleme eine Wohnung zu finden oder einen Telekommunikationsvertrag abzuschließen.
Daher fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass die derzeitigen umfassenden Zentraldateien durch branchenspezifische Auskunftssysteme abgelöst werden müssen.”