Immer wieder taucht die Frage auf, wann werden eigentlich Schufa Daten und Einträge gelöscht.

Alle gespeicherten SCHUFA Einträge müssen nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht werden. Die Anfragen wegen der Eröffnung eines Girokontos werden z.B. nach 12 Monaten gelöscht, eine Auskunft darüber

wird aber nur 10 Tage lang bekannt gegeben.

Kredite bleiben nach der vollständigen Rückzahlung noch drei Jahre gespeichert, eine Bürgschaft über einen Kredit wird sofort nach der Rückzahlung gelöscht.

Negative Schufa Einträge, oder korrekt ausgedrückt Einträge über nicht vertragsgemäßer Abwicklung von Geschäften, werden wenn die Forderung beglichen ist, nach drei Jahren gelöscht.

Wenn Sie Ihr Giro oder Kreditkartenkonto auflösen, werden diese Daten sofort gelöscht. Kundenkonten beim Handel werden nach drei Jahren gelöscht.

Eidesstattliche Versicherungen, Offenbarungseid oder Haftbefehl, also Daten aus dem Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht. Kann man der SCHUFA nachweisen, dass das Amtsgericht die Daten gelöscht hat, werden diese auch bei der Schufa vorzeitig gelöscht.

Die SCHUFA muss die Daten nach Ablauf der Fristen eigenständig löschen, man sollte dieses aber immer kontrollieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft veraltete Einträge nicht gelöscht werden und weiter in der Datenbank der SCHUFA bleiben.

Tagged with:

Filed under: Schufa

Like this post? Subscribe to my RSS feed and get loads more!