Wenn die Leistungsstelle Geld zurückverlangt
Hat eine Hartz4 Familie nach Meinung des Jobcenters zuviel kassiert, verlangt das Jobcenter nach üblicher Praxis das Geld von der gesamten Bedarfsgemeinschaft zurück. Das ist unzulässig befand jetzt das Landessozialgericht in Hessen (AZ.9 AS 33/06)
Eine Rückforderung muss immer an eine bestimmte Person und nicht an die Familie gerichtet werden, so die Richter in Darmstadt.
Betroffene Familien sollten also auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sich auf das aktuelle Urteil beziehen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen meint dazu, es muss ohnehin nicht jede sogenannte Überzahlung dem Jobcenter zurückerstattet werden.
Wer Geld nach seinem Leistungsbescheid vom Jobcenter erhält, muss schließlich auch auf eine korrekte Erstellung des Bescheides vertrauen können.
Zur Rückzahlung ist nur verpflichtet, wer wissentlich falsche Angaben in seinem Antrag auf Leistungen macht und wer vom Jobcenter Leistungen erhält die ganz offensichtlich zu hoch sind.
Also wer sich seine Leistungen erschlichen hat oder anstatt vierhundert viertausend Euro erhalten hat, kann sich natürlich nicht auf das oben genannte Urteil berufen. Alle anderen Betroffenen sollten diese Chance nutzen und Widerspruch einlegen.
Vielleicht begreifen die Mitarbeiter der Leistungsstellen und Jobcenters ja irgendwann einmal, das es bei Leistungen und Rückforderungen nicht nur um Zahlen auf dem Papier geht, sonder um echte Menschen und deren Existenz.
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Filed under: Hartz 4
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Hallo zählt das auch für Hartz 4 habe Gearbeitet und weil Ich zu viel verdient habe soll Ich nach 4 monaten auf einmal alles zurückbezahlen ,Ich, meine Frau , meine Tochter 14 und mein Sohn 13 jeder sll seinen Teil zurück bezahlen