Der arbeitslose Berliner Michael M. fand endlich nach elf Monaten Arbeitslosigkeit einen Job als Hausmeister. Vor geschlagenen sechs Wochen stellten er und sein zukünftiger Arbeitgeber einen Antrag auf Einstellungszuschuss. Mit diesem Zuschuss übernimmt die Arbeitsagentur Lohnanteile. Seitens der Arbeitsagentur passierte nach der Antragstellung NICHTS. Die Hoffnung auf den neuen Job ist nun zerstört, denn der neue Arbeitgeber kann und will nicht länger warten.

Was ist passiert?

Ellen Queisser von der Berlin/Brandenburger Arbeitsagentur” wir können einen Bewilligungsbescheid nur nach vorlage eines vom Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrages erstellen.

Einen Arbeitsvertrag wollte der zukünftige Arbeitgeber aber ohne Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur nicht ausstellen.

Hier zeigt sich mal wieder der typische Behördenwahnsinn, den es ja schon zu Zeiten des Schusters Wilhelm Voigt gab, der nicht weit von hier als Hauptmann von Köpenick in die Berliner Geschichte einging.

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