Es ist manchmal unvermeidlich, die Wohnung eines Hartz4 Empfängers ist etwas größer als Hartz4 zulässt.

Ein aktueller Fall:

Das Jobcenter hatte einen alleinstehenden ALG 2 Empfänger den Umzug in eine 55 Quadratmeter Wohnung genehmigt und auch die Miete für diese Wohnung übernommen.

Der Hartz 4 Empfänger glaubte, das Jobcenter würde auch die Heizkosten voll übernehmen.

Doch das Jobcenter sah das anders und rechnete die Heizkosten auf die zugelassene Wohnungsgröße (für Einzelpersonen) von 45 Quadratmetern runter und reduzierte auch den Betrag entsprechend.

Das Sozialgericht Düsseldorf entschied “so geht das nicht”

Die Heizkostenhöhe hängt wesentlich von der Beschaffenheit der Wohnung ab…Und wenn die größere Wohnung vom Jobcenter genehmigt wurde, dann muss es auch die höheren Heizkosten bezahlen.

Das Urteil: eine erhebliche Nachzahlung an den Hartz4 Empfänger. (Az S 23 AS 119/06)

Diese Urteile beweisen immer wieder, das Jobcenter hat nicht immer Recht, auch wenn es den Betroffenen immer wieder das Gegenteil suggerieren will.

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Filed under: Hartz 4

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