Im Oktober musste sich das Berliner Sozialgericht erstmals mit über 2000 Hartz4 Klagen pro Monat beschäftigen. Das ist der trauriger Rekord seit der Hartz4 Einführung Anfang 2005.

Momentan sorgen unter Anderem Mietstreitigkeiten für die Prozessflut.

Diese Probleme sind gewissermaßen Hausgemacht. Wie viel das Job-Center einem Hartz4 Empfänger für angemessenen Wohnraum zahlen muss, überließ der Bund den Ländern. Es gibt keine einheitliche Regelung. Aus diesem Grund hat Berlin eine Ausführungsvorschrift erlassen, die es für rechtsverbindlich hält.

Nach dieser Regel darf ein einzelner Hartz4 Empfänger für 360,- Euro (warm) wohnen, bei zwei Personen sind es 444,- Euro und bei drei Leuten sind es 542,- Euro. Dazu kommt noch eine Reihe von Sonderregelungen für Härtefälle.

Eine Ursache für den Anstieg der Klagen ist der Ablauf der Schonfrist. Denn in Berlin gab es für die Überprüfung auf Angemessenheit eine Schonfrist von über einem Jahr.

Vermehrte Klagen gib es auch durch Leistungskürzungen der Jobcenter bei mangelnder Bemühung um Arbeit sowie wegen der Anrechnung des Verdienstes auf das ALG 2 aus Mini-Jobs.

Insgesamt bearbeitete bisher Deutschlands größtes Sozialgericht 33 767 Klagen und Eilanträge. Die Anzahl der Berliner Hartz4 Empfänger die wegen zu hoher Mieten in billigeren Wohnraum umziehen müssen, ist aber überschaubar. Im Jahr 2006 waren es 416 und 2007 betraf es bis Ende September 537 Haushalte.

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