Mittwoch, Februar 24th, 2010 at
02:51
Die Insolvenz ist in der heutigen Zeit für viele Privatleute, aber auch für rund 300 000 Unternehmen jeder Größe ein kleiner Hoffnungsschimmer, irgendwann wieder die finanzielle Freiheit genießen zu können.
Die harte Realität im Insolvenzverfahren und auch in der Wohlverhaltensphase sieht insbesondere für insolvente Unternehmer, Selbständige und Freiberufler aber ehr düster aus.
Sie arbeiten hart, erwirtschaften Einnahmen von 5000, 10 000 oder mehr Euro und müssen selbst oft mit dem Einkommen eines Sozialhilfeempfängers auskommen.
Denn eines ist Klar, die legitime Aufgabe des Insolvenzverwalter ist es, möglichst viel Geld an die Gläubiger zu verteilen.
Das wirkt sich bestimmt nicht gerade positiv auf die Arbeitsmoral der betroffenen Selbständigen aus und man kann da nur hoffen, dass sich nicht der Lieblings- Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch in Unternehmerinsolvenz befindet. 
Ein weiteres Problem dieser Miesere, so manch Einer (besonders Handwerker) werden regelrecht in die Schwarzarbeit gedrängt.
Es geht aber auch anders… und einfacher als man denkt.
Insolvente Unternehmer, Selbständige und Freiberufler dürfen ab sofort rund 80% ihrer Einkünfte trotz Regelinsolvenz und mit Unterstützung des Gesetzgebers behalten. Read the rest of this entry
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Sonntag, Februar 7th, 2010 at
15:27
Schade dass ich kein kleiner Bankangestellter bin, denn dann würde ich mir doch überlegen, ob ich nicht die Gunst der Stunde nutze und ein paar sensible Daten kopiere (stehle!) und diese dem Staat, der ja ganz offensichtlich nur darauf wartet, verkaufe. Mit den par Milliönchen könnte ich es mir dann in der Sonne richtig gut gehen lassen.
Durch den Ankauf der Steuersünder-CD öffnet der Staat ein Tor, Diebstahl wird vom Staat belohnt! Read the rest of this entry
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Donnerstag, Januar 21st, 2010 at
14:57
Ab dem 01.07.2010 wird das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) endlich Realität. Mit der Einführung des P-Kontos müssen die Banken und Geldinstitute einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro automatisch berücksichtigen (Basispfändungsschutz).
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz welches per Gesetz von der Bundesregierung eingeführt wurde und jedem Bürger die Eröffnung bzw. Führung eines Girokontos gewährleisten soll.
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun ab 01. Juli 2010 in Kraft.
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Montag, November 9th, 2009 at
21:01
Das neue “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” schafft nun endlich einen besseren Pfändungsschutz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige. Bisher galt das P-Konto nur für Arbeitnehmer, nun sind auch Selbständige berechtigt ein Girokonto als Pfändungsschutz-Konto zu führen.
Das “P-Konto” richtet dem Kontoinhaber einen Pfändungsfreibetrag ein, also ein Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags, der vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Pfändungsfreibetrag richtet sich nach dem Einkommen und eventueller Unterhaltsverpflichtungen. Read the rest of this entry
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Freitag, August 29th, 2008 at
21:08
Der Sohn benötigt einen Bürgen für seine erste eigene Wohnung. Der Bekannte braucht eine Kreditbürgschaft für seinen neuen Plasma TV. Der Vertrag ist schnell unterschrieben, doch das ist nicht nur eine Formalität.
Für den Bürgen enden Bürgschaften im Bekanten- und Familienkreis immer wieder in der finanziellen Katastrophe.
Der Lohn wird gepfändet, das Konto gesperrt, der Strom abgeklemmt, wer als Bürge für Verwandte oder Bekannte einspringt, kommt oft sehrschnell in Not. Frauen sind davon überdurchschnittlich betroffen, da sie oft aus Liebe oder durch großen moralischen Druck in eine finanziell ruinöse Bürgschaft einwilligen.
Kommt es dann zur Scheidung oder Trennung, zahlt der Kreditnehmer häufig nicht mehr. Die Bank wendet sich dann an die Bürgen. Read the rest of this entry
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