Ab 01.07.2010 ist das P-Konto verfügbar

Ab dem 01.07.2010 wird das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) endlich Realität. Mit der Einführung des P-Kontos müssen die Banken und Geldinstitute einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro automatisch berücksichtigen (Basispfändungsschutz).
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz welches per Gesetz von der Bundesregierung eingeführt wurde und jedem Bürger die Eröffnung bzw. Führung eines Girokontos gewährleisten soll.

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun ab 01. Juli 2010 in Kraft.
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Das neue “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” schafft nun endlich einen besseren Pfändungsschutz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige. Bisher galt das P-Konto nur für Arbeitnehmer, nun sind auch Selbständige berechtigt ein Girokonto als Pfändungsschutz-Konto zu führen.

Das “P-Konto” richtet dem Kontoinhaber einen Pfändungsfreibetrag ein, also ein Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags, der vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Pfändungsfreibetrag richtet sich nach dem Einkommen und eventueller Unterhaltsverpflichtungen. Read the rest of this entry

Beim Betteln erwischt – Stütze gestrichen

Immer öfter streichen die Ämter knallhart ALG2-Empfängern die Stütze. Einem Mann in Göppingen wurde wegen betteln sofort die Sozialhilfe gekürzt

Ein Sozialamt-Mitarbeiter erwischte in Göppingen vor einem Supermarkt einen Sozialhilfe-Empfänger, der Leute um Almosen bat. Im Behördenschrieben an den Hilfe-Empfänger hieß es: “Zuletzt lagen in der Mittagszeit sechs Euro und heute gegen 13 Uhr etwa 1,40 Euro in einer Blechdose.” Das Amt rechnete daraufhin das Einkommen aus Almosen auf 120 Euro hoch und kürzte dem Mann ohne Anhörung die Bezüge von monatlich 669,37 Euro um die hochgerechneten 120 Euro. Read the rest of this entry

Für ALG2 Empfänger gibt es neue Regeln für die Existenzgründung. Diese gelten ab 01. Januar und betreffen unter anderem Zuschüsse und Darlehen, die eine Existenzgründung erleichtern sollen.

Die Begrenzung der Zuschüsse liegen bei maximal 5000,- Euro, die Höhe eines Darlehens kann aber diese Summe auch überschreiten. Zuschüsse werden entweder einmalig oder auch in Raten bewilligt.
Bei der Festlegung der Raten für die Rückzahlung eines Darlehens wird die wirtschaftliche und persönliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt. Read the rest of this entry

Prostitution ist seit 2002 nicht mehr sittenwidrig und von rechtlicher Seite her ein Job wie jeder andere auch. Arbeitsämter dürfen deshalb arbeitslose Frauen, die Hartz IV erhalten, auch für ‘sexueller Dienstleistungen’ vermitteln.

Im Prostitutionsgesetz gilt der Paragraph, der es verbietet Frauen zu zwingen, nämlich für Zuhälter. Bislang wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die Ablehnung dieses Jobs könnte für die betroffenen Frauen Konsequenzen haben.
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