Keine Grundrechte bei Hartz4

Im August 2007 entschied das Landessozialgericht in Bayern, dass ein Hartz4 Empfänger die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen muss, andernfalls sei die Einstellung der Leistungen rechtsmäßig. (LSG Bayern L 7 AS 190/07)

Das ist nichts Spektakuläres, es gibt eine ganze Reihe solcher Urteile die je nach Bundesland auch völlig verschieden ausfallen können. So haben das Nordreinwestfälische und auch das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass nur bei begründetem Verdacht Kontoauszüge vorzulegen seien. Daher kann man hier wohl mit Spannung auf eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts warten

Ein Satz in der Begründung des Urteils aus Bayern, macht dieses dann doch Spektakulär. Das heißt es…“ Grundrechte gelten nicht schrankenlos“ Das Landessozialgericht gibt zwar zu, dass das Recht auf Informelle Selbstbestimmung gewissermaßen durch den § 60 SGB I eingeschränkt werde, aber das ändere nichts an der Sache. Read the rest of this entry

SMS schon beim Erhalt kostenpflichtig


Abzocker finden immer wieder neue Wege und Gesetzeslücken um Ahnungslose Menschen abzuziehen.

Eine neue unglaubliche Masche, Sie erhalten eine ungewollte SMS die schon beim erhalt kostenpflichtig ist. Diese Abzocke kursiert zurzeit in Österreich, aber vermutlich wird auch Deutschland vor dieser neuen Masche nicht verschont bleiben.

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