Prostitution ist seit 2002 nicht mehr sittenwidrig und von rechtlicher Seite her ein Job wie jeder andere auch. Arbeitsämter dürfen deshalb arbeitslose Frauen, die Hartz IV erhalten, auch für ’sexueller Dienstleistungen’ vermitteln.

Im Prostitutionsgesetz gilt der Paragraph, der es verbietet Frauen zu zwingen, nämlich für Zuhälter. Bislang wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die Ablehnung dieses Jobs könnte für die betroffenen Frauen Konsequenzen haben.
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Es ist kaum zuglauben, was man da auf dem Internet Portal www.come-to-Switzerland.com zu lesen bekommt. Die Schweizer dürften darüber wohl wenig erfreut sein, denn die Seite gibt Tipps für deutsche Sozialhilfeempfänger „Seien Sie nicht dumm, lassen Sie es sich in der Schweiz gut gehen!“ Read the rest of this entry

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Neues Hatz4 Urteil: Die Jobcenter dürfen die Erstattung der Nachzahlung nicht verweigern.

Ein Arbeitsloser kratzt sein letztes Geld zusammen und greift sogar seine nach den Regeln von Hartz IV noch erlaubten Ersparnisse an um die geforderte Nachzahlung der Betriebskosten-Abrechnung zu überweisen. Für so manchen Hartz4 Empfänger erwies sich so ein vorbildliches Verhalten als fataler Fehler. Read the rest of this entry

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Wasser und Brot reichen für Hartz4 Empfänger

Noch weniger Hartz4 Geld soll zur Arbeit zwingen.

Viele Zeitungen berichteten über die Studie des Prof. Friedrich Thießen, nach dem ein Hartz4 Empfänger mit 132 Euro auskommen soll. Nu legt sein Hamburger Kollege Prof. Thomas Straubhaar noch mal richtig nach.

 

Die Wut der Hartz4 Empfänger wächst stärker denn je, da sich angebliche Sozial-Experten immer irrsinnige Kürzungsfantasien beim ALG II ausdenken. Nach der Forderung von Professor Friedrich Thießen (TU Chemnitz), Hartz Empfängern monatlich nur noch 132 Euro auszuzahlen, schießt nun auch das Hamburger Weltwirtschaftsinstitut gegen die Arbeitslosen. Die Politik soll den Betroffenen das Geld kürzen, um ihnen bei der Job-Suche Beine zu machen.

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Von 347,- Euro kann man sicher nicht wie ein Fürst leben, aber wer Unterhaltspflichtig ist, soll mit viel weniger Auskommen. Der folgende Fall zeigt wie bizarr Deutsches Recht sein kann und wie der Staat noch am untersten Limit Kasse macht.

Bernhard Dec ist seit 2004 geschieden, 2005 verlor es seine letzte Arbeitsstelle und bekommt seit März 2007 ALG2. Er hat also monatlich zwischen 671 und 710 Euro, davon 347 Euro Regelsatz und 319 Euro für Unterkunft.

Aus der Sicht des Gelsenkirchener Integrationscenters für Arbeit aber genug, um für seine EX Gattin die auch von der Grundsicherung lebt, Unterhalt zu zahlen. Das allgemein gültige Existenzminimum ist bei Geschiedenen offenbar nicht gültig. Bernhard Dec wurde zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Read the rest of this entry

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