Freitag, Juni 4th, 2010 at
21:43
Ab dem 1. Juli ist es nun soweit, es gelten die Regeln zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Viele Betroffene haben darauf schon lange gewartet, doch die Freude über das P-Konto bekommt bereits einen Dämpfer ehe es überhaupt umgesetzt wurde.
So berichtete kürzlich die Presse, dass Banken nun versuchen, die Kunden die auf das P-Konto angewiesen sind loszuwerden.
So schrieb die Süddeutsche Zeitung, dass die Saalesparkasse betroffene Kunden per Post darüber informierte, dass sie statt der üblichen 2,50 künftig 12,- Euro für die Kontoführung fordern werde. Für den Falle der Ablehnung dieser erhöhten Gebühren (durch den Kunden), werde man den Kontovertrag zum 17.06.2010 kündigen. Read the rest of this entry
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Donnerstag, April 8th, 2010 at
21:52
Knapp bei Kasse und große Wünsche?
Wie gut das doch viele Händler eine Null-Prozent-Finanzierung anbieten, der Kunde soll hierbei nur die reine Kaufsumme und keine Zinsen zahlen.
Bei solchen Angeboten ist jedoch Vorsicht geboten, denn der Kreditvertrag wird nicht mit dem Händler sondern mit einer Bank abgeschlossen.
Gerade finanziell schwachen Kunden drohen hierbei am Ende oft hohe Zusatzkosten.
Eine Bank will sicher gehen, dass der Kunde seine Ratenbeträge später auch zahlen kann. Deshalb wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt.
Hat man diese Hürde erfolgreich genommen und sein gewünschtes zinsloses Darlehen erhalten, gibt es oft eine Überraschung. Read the rest of this entry
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Donnerstag, Januar 21st, 2010 at
14:57
Ab dem 01.07.2010 wird das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) endlich Realität. Mit der Einführung des P-Kontos müssen die Banken und Geldinstitute einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro automatisch berücksichtigen (Basispfändungsschutz).
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz welches per Gesetz von der Bundesregierung eingeführt wurde und jedem Bürger die Eröffnung bzw. Führung eines Girokontos gewährleisten soll.
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun ab 01. Juli 2010 in Kraft.
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Montag, November 9th, 2009 at
21:01
Das neue “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” schafft nun endlich einen besseren Pfändungsschutz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige. Bisher galt das P-Konto nur für Arbeitnehmer, nun sind auch Selbständige berechtigt ein Girokonto als Pfändungsschutz-Konto zu führen.
Das “P-Konto” richtet dem Kontoinhaber einen Pfändungsfreibetrag ein, also ein Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags, der vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Pfändungsfreibetrag richtet sich nach dem Einkommen und eventueller Unterhaltsverpflichtungen. Read the rest of this entry
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