Banken gegen das P-Konto

Ab dem 1. Juli ist es nun soweit, es gelten die Regeln zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Viele Betroffene haben darauf schon lange gewartet, doch die Freude über das P-Konto bekommt bereits einen Dämpfer ehe es überhaupt umgesetzt wurde.

So berichtete kürzlich die Presse, dass Banken nun versuchen, die Kunden die auf das P-Konto angewiesen sind loszuwerden.

So schrieb die Süddeutsche Zeitung, dass die Saalesparkasse betroffene Kunden per Post darüber informierte, dass sie statt der üblichen 2,50 künftig 12,- Euro für die Kontoführung fordern werde. Für den Falle der Ablehnung dieser erhöhten Gebühren (durch den Kunden), werde man den Kontovertrag zum 17.06.2010 kündigen. Read the rest of this entry

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Ab 01.07.2010 ist das P-Konto verfügbar

Ab dem 01.07.2010 wird das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) endlich Realität. Mit der Einführung des P-Kontos müssen die Banken und Geldinstitute einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro automatisch berücksichtigen (Basispfändungsschutz).
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz welches per Gesetz von der Bundesregierung eingeführt wurde und jedem Bürger die Eröffnung bzw. Führung eines Girokontos gewährleisten soll.

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun ab 01. Juli 2010 in Kraft.
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Das neue “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” schafft nun endlich einen besseren Pfändungsschutz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige. Bisher galt das P-Konto nur für Arbeitnehmer, nun sind auch Selbständige berechtigt ein Girokonto als Pfändungsschutz-Konto zu führen.

Das “P-Konto” richtet dem Kontoinhaber einen Pfändungsfreibetrag ein, also ein Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags, der vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Pfändungsfreibetrag richtet sich nach dem Einkommen und eventueller Unterhaltsverpflichtungen. Read the rest of this entry

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Grenzüberschreitende Kontopfändung



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Die Europäische Kommission plant zur Zeit eine effizientere Vollstreckung von Geldforderungen.

In der EU sollen Schuldnervermögen transparenter werden. Die Kommission hatte dazu am 06.03.2008 ein entsprechendes Grünbuch angenommen. Auf dieser Grundlage soll die Frage geklärt werden, wie durch Registerauskünfte oder die Offenbarungsversicherung des Schuldners das Schuldnervermögen transparenter gemacht werden kann, um europaweit die Forderungseintreibung zu erleichtern.

Die Forderungseintreibung wird durch die gegenwärtige Rechtslage behindert. Read the rest of this entry

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Kontopfändungsschutz

Die Pfändung von Girokonten ist schon lange keine Ausnahmeerscheinung mehr, das weiß auch die Bundesregierung und geht von geschätzten 350 000 bis 370 000 bundesweiten Kontenpfändungen im Monat aus.

Für die meisten Banken ist eine Kontopfändung ein typischer Kündigungsgrund des Girokontos.

In der heutigen Zeit ist aber ein Girokonto für die Geschäfte des täglichen Lebens, wie Energie oder Mietzahlungen unabdingbar. Read the rest of this entry

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