Wenn die Leistungsstelle Geld zurückverlangt
Hat eine Hartz4 Familie nach Meinung des Jobcenters zuviel kassiert, verlangt das Jobcenter nach üblicher Praxis das Geld von der gesamten Bedarfsgemeinschaft zurück. Das ist unzulässig befand jetzt das Landessozialgericht in Hessen (AZ.9 AS 33/06)
Eine Rückforderung muss immer an eine bestimmte Person und nicht an die Familie gerichtet werden, so die Richter in Darmstadt.


