Donnerstag, Januar 21st, 2010 at
14:57
Ab dem 01.07.2010 wird das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) endlich Realität. Mit der Einführung des P-Kontos müssen die Banken und Geldinstitute einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro automatisch berücksichtigen (Basispfändungsschutz).
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto mit Pfändungsschutz welches per Gesetz von der Bundesregierung eingeführt wurde und jedem Bürger die Eröffnung bzw. Führung eines Girokontos gewährleisten soll.
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurde am 10. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun ab 01. Juli 2010 in Kraft.
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Sonntag, Januar 10th, 2010 at
13:48

Bon-Kredit vermittelt (nur im Januar 2010) Darlehen zu vereinfachten Annahmekriterien.
Der Kreditvermittler Bon-Kredit steht gewissermaßen unter Zugzwang, durch eine exklusive Kooperation mit einem branchenbekannten, internationalen Geldgeber werden 10 Millionen Euro Kreditvolumen bereitgestellt….Bedingung für diesen Deal, Bonkredit muss die 10 Millionen binnen 4 Wochen unter die Leute bringen.
Um ein derart hohes Volumen binnen spätestens 4 Wochen im Markt unterzubringen, wurden die internen Annahmerichtlinien sehr stark vereinfacht.
Diese Situation ist eine einmalige Gelegenheit, denn selbst Leute die schon einmal Abgelehnt wurden, haben gute Chancen doch noch einen Kredit zu erhalten.
Man sollte aber unbedingt beachten, diese vereinfachten Annahmerichtlinien gelten nur im Januar und nur solange das vorhandene Volumen (10 Millionen Euro) nicht erschöpft ist.
Wer so seine kleinen Schufaprobleme hat und gerade jetzt Geld benötigt, der sollte diese Chance nicht verpassen.
www.bon-kredit.de/sonderaktion.htm
Mehr interne Informationen und Hintergrundwissen zur Firma Bonkredit finden Sie auf
www.bon-kredit-info.de

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Montag, November 9th, 2009 at
21:01
Das neue “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” schafft nun endlich einen besseren Pfändungsschutz nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige. Bisher galt das P-Konto nur für Arbeitnehmer, nun sind auch Selbständige berechtigt ein Girokonto als Pfändungsschutz-Konto zu führen.
Das “P-Konto” richtet dem Kontoinhaber einen Pfändungsfreibetrag ein, also ein Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags, der vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Pfändungsfreibetrag richtet sich nach dem Einkommen und eventueller Unterhaltsverpflichtungen. Read the rest of this entry
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Donnerstag, November 5th, 2009 at
16:38
Bekanntermaßen vermittelt Bon-Kredit nicht nur „normale“ Ratenkredite, sondern auch Darlehen für Besitzer und Käufer von selbst genutzten Wohnimmobilien.
Im Gegensatz zum „Kredit trotz schlechter Schufa“ war ein Immobilienkredit mit schlechter Schufa selbst bei Bon-Kredit fast unmöglich zu realisieren.
Man kann es also durchaus als kleine Sensation bezeichnen, dass sich die Annahmerichtlinien bei Bon-Kredit seit Oktober extrem verbessert haben.
Banken in Deutschland lehnen einen Immobilienkredit ganz einfach ab, wenn die Schufa-Auskunft des Antragstellers kleine Makel hat.
In der Vergangenheit wurden auch von den Bon-Kredit Partnerbanken nur kleinere Schönheitsfehler in der Schufa-Datei des Antragstellers geduldet.
Seit ca. vier Wochen werden nun über Bon-Kredit auch Kunden finanziert, deren Schufa Daten einen Kredit bisher absolut unrealisierbar gemacht hatten. Read the rest of this entry
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Dienstag, Oktober 13th, 2009 at
20:18
Dieser Tage landen dicke Briefe der Banken- und Sparkassen in den Briefkästen der Kunden, die wenigsten dürften sich darüber gefreut haben. Der Inhalt dieser Briefe soll die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklären. Die neuen AGB müssen Banken und Sparkassen auf drängen der EU zum 31. 10. 2009 einführen.
Für die Bankkunden bedeutet das nichts Gutes.
Verliert man künftig seine EC Karte und eine fremde Person benutzt die Karte zum Geldabheben oder einkaufen, bevor man die Karte sperren lässt, muss man den Schaden bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst tragen. Bisher haftete die Bank für den gesamten Schaden.
Unwiderrufliche Überweisungen
Auch bei Papier-Überweisungen müssen Bankkunden zukünftig besser aufpassen. Die Banken müssen nach den neuen AGB nicht mehr wie bisher Empfängernamen und Kontonummer abgleichen. Hat man z.B. einen Zahlendreher bei der Kontonummer des Empfängers und das Geld landet bei einem Fremden, dann wird es problematisch.
Bisher kümmerte sich bei einem solchen Irrtum die Bank darum, dass der Kunde sein Geld wiederbekommt. Ab den 01.11.2009 muss der Kunde das selbst tun, bisher weiß niemand wie das gehen soll. Hinzu kommt, dass Überweisungsaufträge, sobald sie abgeschickt sind, unwiderruflich sein sollen. Beides ist nicht gerade sehr verbraucherfreundlich. Read the rest of this entry
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