Die Ausnahme von der Restschuldbefreiung

Bei der Privatinsolvenz sind Forderungen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Ein Räuber überfällt eine Bank und verprasst das erbeutete Geld. Muss die geschädigte Bank nun auf den Rückzahlungsanspruch verzichten, weil der Räuber die Privatinsolvenz wählt? Natürlich nicht.

Für solche Fälle hält der Gesetzgeber den § 302 Nr. 1 Insolvenzordnung bereit. Nach dem § 302 Nr. 1 sind Forderungen aus unerlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

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Verdopplung der Privat-Insolvenzen

Politik und Wirtschaft, alle reden vom Aufschwung. Normale Bürger merken davon kaum etwas. Ganz im Gegenteil, immer mehr erwischt die Schuldenfalle, sie erklären sich privat als bankrott. Die Gesamtsumme dieser Pleiten beträgt im Jahr 2007 320 Millionen Euro und hat sich somit seit 2004 fast verdoppelt. Im Jahre 2004 betrug die Gesamtsumme aller Forderungen noch 163 Millionen Euro teilte das Statistische Landesamt mit. Read the rest of this entry

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