Mehr Recht für kranke Arbeitslose



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Wer Arbeitslos und Krank ist, bekommt sein Geld bis zu 78 Wochen von seiner Krankenkasse.

Geklagt hatte ein bayrischer Arbeitsloser der wegen einer längeren Krankheit, Krankengeld statt des Arbeitslosengeldes bezog. In diesem Zeitraum lief die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld aus. Ab diesem Zeitpunkt zahlte die Krankenkasse kein Geld mehr. Read the rest of this entry

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Miet-Schuldner haften selbst für Folgen

Manchmal hat in Sachen Hatz4 auch das Jobcenter Recht. Wenn ein Hartz4 Empfänger eine Notlage selbst herbeiführt, muss er auch für die Folgen gerade stehen.

Im folgenden Fall hat eine Hatz4 Empfängerin monatelang 360 Euro für die Wohnkosten vom Jobcenter erhalten, diese aber für andere Dinge ausgegeben.

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Klagerekord gegen Hartz4

Im Oktober musste sich das Berliner Sozialgericht erstmals mit über 2000 Hartz4 Klagen pro Monat beschäftigen. Das ist der trauriger Rekord seit der Hartz4 Einführung Anfang 2005.

Momentan sorgen unter Anderem Mietstreitigkeiten für die Prozessflut.

Diese Probleme sind gewissermaßen Hausgemacht. Wie viel das Job-Center einem Hartz4 Empfänger für angemessenen Wohnraum zahlen muss, überließ der Bund den Ländern. Es gibt keine einheitliche Regelung. Aus diesem Grund hat Berlin eine Ausführungsvorschrift erlassen, die es für rechtsverbindlich hält.

Nach dieser Regel darf ein einzelner Hartz4 Empfänger für 360,- Euro (warm) wohnen, bei zwei Personen sind es 444,- Euro und bei drei Leuten sind es 542,- Euro. Dazu kommt noch eine Reihe von Sonderregelungen für Härtefälle. Read the rest of this entry

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Jobcenter muss Heizkosten zahlen

Es ist manchmal unvermeidlich, die Wohnung eines Hartz4 Empfängers ist etwas größer als Hartz4 zulässt.

Ein aktueller Fall:

Das Jobcenter hatte einen alleinstehenden ALG 2 Empfänger den Umzug in eine 55 Quadratmeter Wohnung genehmigt und auch die Miete für diese Wohnung übernommen. Read the rest of this entry

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Wenn die Leistungsstelle Geld zurückverlangt

Hat eine Hartz4 Familie nach Meinung des Jobcenters zuviel kassiert, verlangt das Jobcenter nach üblicher Praxis das Geld von der gesamten Bedarfsgemeinschaft zurück. Das ist unzulässig befand jetzt das Landessozialgericht in Hessen (AZ.9 AS 33/06)

Eine Rückforderung muss immer an eine bestimmte Person und nicht an die Familie gerichtet werden, so die Richter in Darmstadt.

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